Gewässerordnung

                               

               Sportanglerverein Dünne e.V.

      Gewässerordnung, Stand zum 1.01.2019

1. Geltungsbereich :

        Diese Gewässerordnung gilt für alle Gewässer des SAV Dünne e.V.,d.h.:

         -   Moorsee und Erlenteich in Randringhausen, Brunzlauer Str.

         -   Wilmsmeier Teich in Randringhausen, Herzogweg

         -   Kirschensiek in Dünne, Brendel

         -   Vogelsee in Dünne, Brendel/Habighorster Weg

         -   Pöhlersteiche in Rödinghausen, Steinbrinkweg 14

         Jeder Fischereiberechtigte verpflichtet sich den Inhalt dieser Gewässerordnung zur
         Kenntnis zu nehmen und sämtliche Bestimmungen einzuhalten. Gastangler können
         Die Gewässerordnung auf der Internetseite des SAV Dünne e.V.
         (www.sportanglerverein -duenne-ev.de) und in den Verkaufsstellen für Tagesscheine 
         einsehen.

2. Umweltschutz:

         Sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zu Gewässer und Naturschutz sind einzuhalten.
         Bei festgestellten Wasserverunreinigungen oder Fischsterben ist der Vereinsvorstand 
         sofort zu informieren. Hinterlassen von Müll und Abfall ist strengstens untersagt
         und wird angezeigt, auch Zigarettenkippen sind Müll !

3. Dokumente und Kontrolle

         Jeder Angler hat beim Fischfang den staatlichen Jahresfichereischein und den 
         Fischereierlaubnisschein des SAV Dünne e.V. mit sich zu führen. Diese Unterlagen
         sind amtliche Dokumente, Änderungen dürfen nur vom Amt oder Vereinsvorstand 
         vorgenommen werden.
         Bei Begegnung am Wasser sind den Vereinskollegen und Fischereiaufseher, die ihren
         Fischereierlaubnisschein oder Amtsausweis vorzeigen, die eigenen Fischeiausweise
         vorzuzeigen. Bei Aufforderung muss der gefangene Fisch zur Überprüfung der Maße
         gezeigt werden. Grundsätzlich ist den Weisungen der staatlichen Fischereiaufseher 
         Folge zu leisten.

4. Fischfang:

          Die Gesetzlichen- und Vereinsbestimmungen, die im Fischereierlaubnisschein des
          SAV Dünne e.V. eingetragen sind ( Gelber Schein ), sind jederzeit einzuhalten.
          Es ist verboten untermassige oder in der Schonzeit gefangene Fische mitzunehmen.    
          Diese Fische müssen sofort und schonend zurückgesetzt werden, auch wenn mit 
          ihrem Verenden gerechnet werden muss.
          In der Raubfischschonzeit ist der Einsatz von Kunstködern und Köderfischen
          (auch Fischstücken) verboten. Zuwiderhandlungen können den Entzug der 
          Fischereierlaubnis, interne Vereinsstrafen und ggf. Anzeige zur Folge haben.

5. Aufenthalt am Wasser

          Die Uferbetretung geschieht auf eigene Gefahr. Im Interesse eines guten Verhältnisses
          Zu Verpächtern und Anliegern ist ein schonendes Verhalten selbstverständlich.
          Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten Wegen gefahren und geparkt werden,
          Verbotsschilder sind zu beachten  (Wilmsmeier Teich !!!), die Fußwege sind frei zu halten.
          
           Das befahren von Dämmen ist verboten.

           Das Umbrechen des Bodens auf der Suche nach Ködern ist überall untersagt.

           Die absichtliche Störung von Wildtieren ist zu unterlassen, Hunde sind an allen 
           Gewässern anzuleinen. Vor allem in der Brutzeit der Vögel ist ein umsichtiges
           Verhalten notwendig.
           Das Betreten der  Insel an allen Teichen ist nur bei vereinsinternen Arbeitseinsätzen
           erlaubt, ansonsten ist das Betreten verboten.

           Das Unterhalten von Lagerfeuern ist untersagt. Lediglich bei vereinsinternen 
           Veranstaltungen können nach Erlaubnis durch den Vereinvorstand Ausnahmen
           Gemacht werden.

           Die Benutzung eines Anglerschirmes mit Überwurf oder eines Angelzeltes für max.
           2 Personen ist erlaubt.
           Es ist darauf zu achten,  das keine Wege versperrt werden.

           Das Angeln von Booten jeglicher Art ist untersagt.
           Das Ausbringen der Köder mit Futterboot ist erlaubt.

            Grundsätzlich ist es nicht erlaubt die Angelruten unbeabsichtigt zu lassen,     
            unbeaufsichtigtes Gerät wird von Kontrolleuren sichergestellt.
            Die Angelruten dürfen nur von Fischereiberechtigten bedient werden.

             Es ist jederzeit Rücksicht auf andere Angler zu nehmen. Der Abstand zwischen den
             Ruten ist so zu wählen dass diese jederzeit beaufsichtigt werden und andere beim
             Angeln nicht stören.
             Im Streitfall (zu wenig Platz am Gewässer) hat jeder Angler seine maximal 3 Ruten
             (Vereinsangler), der Gastangler maximal 2 Ruten, auf einer Uferstrecke von maximal
             10 Metern aufzustellen.

              Bei vereinsinternen Veranstaltungen  (siehe Jahresplan) sind die betroffenen Gewässer 
              freizuhalten. Bei evtl. Platzmangel muss aus organisatorischen Gründen mit 
              Platzverweis gerechnet werden.
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              Diese Gewässerordnung soll das reibungslose Zusammenleben aller Angler und Anlieger
              an unseren Gewässer ermöglichen und dazu dienen, Fangaussichten zu verbessern
              und dem Naturschutz gerecht zu werden. Selbstverständlich können hier nicht alle
              sich ergebenen Situationen berücksichtigt werden, bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten 
              entscheidet der Vorstand fallbezogen.


               Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und Gästen einen erholsamen und 
               erfolgreichen Aufenthalt an unseren Gewässer. Petri Heil !

               Sportanglerverein Dünne e.V.

               Der Vorstand